Partei ergreifen und Mitglied werden!

Unser Grüner Stadtverband

Wir streiten für Gießen von heute und für eine Zukunft, die wir unseren Kindern schenken wollen – darin sind wir uns einig. Wir sind aktive Bürger*innen mit diversen Zugängen, ein Haufen von Individualist*innen, die durch basisdemokratische Verfahren zu Lösungen und mehrheitlichen Beschlüssen gelangen.

Stadtvorstand

Der Stadtvorstand ist für die Geschäftsführung und Organisation des Stadtverbands zuständig. Er ist verantwortlich für die Finanzen, entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern und stellt die gesetzliche Vertretung des Stadtverbands dar.

Der Stadtvorstand ist somit kein politisches Gremium (wie z.B. die Stadtfraktion), sondern nur mit inneren Angelegenheiten des Stadtverbands befasst. Der aktuelle Vorstand wurde am 17. Januar 2024 von den Mitgliedern gewählt.

Jana Widdig

Vorsitzende

Gerda Weigel-Greilich

Schatzmeisterin

Alexander Wright

Vorsitzender

Vera Strobel

Beisitzerin

Christina Bähr

Beisitzerin

Martin Zwölfer

Beisitzer

Jannis Jansen

Beisitzer

Satzung des Stadtverbands

§ 1 Name und Sitz

Der Stadtverband Gießen der Bundespartei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ist Teil des Kreisverbandes Gießen. Er ist im Rahmen seines Aufgabenbereichs organisatorisch und politisch selbständig.

§ 2 Zweck

Der Stadtverband Gießen beteiligt sich aktiv an der politischen Willensbildung innerhalb und außerhalb des parlamentarischen Raumes.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann werden, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Kreisvorstand.

§ 4 Mitgliedsbeiträge

Die Höhe, Verteilung und Verwendung der Beiträge und sonstigen Einnahmen wird in der Finanz- und Kassenordnung des Kreisverbandes geregelt.

§ 5 Organe

Die Organe des Stadtverbandes sind die Stadtverbandsversammlung und der Stadtverbandsvorstand.

§ 6 Stadtverbandsversammlung

(1) Die Stadtverbandsversammlung besteht aus allen ordentlichen Mitgliedern des Stadtverbandes.

(2) Sie tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen.

(3) Der Stadtverbandsvorstand lädt zu den Stadtverbandsversammlungen mit einer Frist von einer Woche; soweit Wahlen stattfinden oder Satzungsänderungen beschlossen werden sollen, beträgt die Ladungsfrist zwei Wochen.

(4) Die Einladung erfolgt per E-Mail, soweit keine Widerspruchserklärung des Mitglieds vorliegt.

(5) Die Stadtverbandsversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ des Stadtverbandes. Insbesondere beschließt sie über das Programm und die Satzung, wählt den Vorstand und die Kassenprüfer. Alle Funktions- und MandatsträgerInnen sind der Stadtverbandsversammlung rechenschaftspflichtig.

(6) Beschlüsse können wirksam nur bis 23.00 Uhr beschlossen werden, sofern die Versammlung nicht bis 22.30 Uhr eine Verlängerung beschließt. Beschlüsse sind nur dann wirksam, wenn sie ordnungsgemäß mit Abstimmungsergebnis protokolliert sind.

§ 7 Stadtverbandsvorstand

1) Der Stadtverbandsvorstand vertritt den Stadtverband nach innen und außen. Er koordiniert die Aktivitäten auf der Stadtebene (Informationen, Mitgliederbetreuung, Finanzen, Pressearbeit etc.) und stellt die Verbindung zu Kreis-, Landes- und Bundesverband einerseits und zu den einzelnen Mitgliedern andererseits her. Er besteht aus dem Geschäftsführenden Vorstand und den BeisitzerInnen.

(2) Dem Geschäftsführenden Vorstand gehören an:
– zwei in Einzelwahl von einer Stadtverbandsversammlung gewählte Vorsitzende und die/der in Einzelwahl von einer Stadverbandsversammlung gewählte SchatzmeisterIn. Der/die SchatzmeisterIn kann auch in Personalunion Vorsitzender/Vorsitzende sein.

(3) Der Gesamtvorstand besteht aus dem Geschäftsführenden Vorstand sowie bis zu vier auf einer Stadtverbandsversammlung gewählten BeisitzerInnen.

(4) Der Vorstand wird mit einfacher Mehrheit von der Stadtverbandsversammlung für zwei Jahre gewählt. Der Vorstand ist gemäß dem Frauenstatut von Bündnis90/Die Grünen zu wählen.

(5) Bei der Wahl zum Stadtverbandsvorstand wird getrennt nach Frauen und Männern gewählt. Sollten nicht genügend Frauen für die Arbeit im Stadtverbandsvorstand gewählt werden, bleiben die Plätze zunächst unbesetzt. Die Wahl wird auf die nächste Stadtverbandsversammlung verschoben, zu der ausdrücklich mit dem Hinweis auf die Wahl eingeladen wird. Sollte keine Frau für einen nach der Parität Frauen zustehenden Platz kandidieren oder gewählt werden, dann können maximal vier Männer einschließlich SchatzmeisterIn gewählt werden, um die Arbeitsfähigkeit des Stadtverbandsvorstandes zu gewährleisten.

(6) Der Stadtverbandsvorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Es müssen mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Satzungsänderungen bedürfen der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder der Stadtverbandsversammlung und der vorherigen Ankündigung auf der Einladung.

(2) Bündnis 90 / Die Grünen Stadtverband Gießen haften nur mit ihrem Parteivermögen. Die finanzielle Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

(3) Alle weiteren Regelungen ergeben sich aus der Landes- und Bundessatzung.

Beschlossen auf der Stadtverbandssitzung am 8.2.2017